Rechtsprechung
Urteil zur GOÄ-Abrechnung: Vorsicht bei Abtretung von Honoraransprüchen
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06.12.2022
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Wenn ein Gläubiger seine (vermeintlichen) Ansprüche gegen einen Schuldner an eine dritte Person abtritt, so muss sich der Schuldner mit einer fremden Person/Institution streiten, die bisher außerhalb des Vertragsverhältnisses stand. Um ...