Unternehmenserbschaftsteuerrecht
Geleistete Anzahlungen sind nicht per se Verwaltungsvermögen
PU
24.08.2023
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Der BFH (1.2.23, II R 36/20, Abruf-Nr. 235078) hat entschieden, dass Anzahlungen jedenfalls dann keine „anderen Forderungen“ i. S. v. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a. F. (und somit kein Verwaltungsvermögen) darstellen, wenn ...