GOÄ-Reform/GesetzgebungGOÄ-Reformentwurf: Zuschläge für die Behandlung von Kindern – ein Überblick
Abo-Inhalt03.02.20264 Min. Lesedauer IWW Institut
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„Kinderzuschläge“ werden im Reformentwurf zur GOÄ (im Folgenden GOÄ-E; gesamter Entwurf bei der Bundesärztekammer online unter iww.de/s15007) völlig neu geordnet und strukturiert. Diese Zuschläge sind den jeweiligen Leistungen in den einzelnen Gebührenordnungsabschnitten der GOÄ-E zugeordnet. Bisher stehen der Zuschlag K1 für Beratungen und Untersuchungen (Nrn. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 GOÄ) und der Zuschlag K2 für Visiten, Besuche etc . (Nrn. 45 bis 62 GOÄ) zur Verfügung.
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