Erbschein
Einziehung eines Erbscheins wegen formeller Unrichtigkeit aufgrund geänderter Umstände
Das OLG Brandenburg (7.7.25, 3 W 151/24, Abruf-Nr. 252265) hat die Einziehung eines Erbscheins bestätigt, der nicht durch den Richter, sondern durch den Rechtspfleger erteilt worden ist.