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EBMVideosprechstunde: Umfangreiche Änderungen steigern die Attraktivität für Vertragsärzte
Abo-Inhalt16.10.2019124 Min. LesedauerVon (Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag wurde am 15.07.2022 aktualisiert.)
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| Der Bewertungsausschuss hat die angekündigten Anpassungen bei der Videosprechstunde vorgenommen. Die bisherige EBM-Nr. 01439 fällt in diesem Zuge zum 01.10.2019 weg und wird durch die – um Abschläge verringerte – Versicherten-, Grund oder Konsiliarpauschale ersetzt. In diesem Beitrag finden Sie zunächst die wichtigsten Änderungen zur Versichertenpauschale, zu den Gesprächsleistungen sowie zur Chronikerpauschale im Rahmen der Videosprechstunde. In der Dezemberausgabe von AAA folgen Informationen zu den Fallkonferenzen, dem Technikzuschlag und zur Förderung der Videosprechstunde. |
Inhaltsverzeichnis
- Versichertenpauschale und Videosprechstunde
- Obergrenze für die Abrechnung von Videosprechstunden
- Zuschlag für die Patienten-Authentifizierung
- Gespräche und Videosprechstunde
- Testverfahren und Videosprechstunde
- Mengenbegrenzung bei Leistungen in der Videosprechstunde
- Chronikerpauschale und Videosprechstunde
- Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus und Videosprechstunde
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AUSGABE: AAA 11/2019, S. 4 · ID: 46183504
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