Jan. 2022
Digitalisierung
EBM-Nrn. 01648, 01647 und 01431 für das Befüllen der ePA
21.12.2021
1381 Min. Lesedauer
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StrafrechtSchärfere Regeln für den Umgang mit Impfpässen und anderen Gesundheitszeugnissen
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| Aufgrund einer Gesetzeslücke war die Bestrafung von Impfpassfälschern und Nutzern gefälschter Impfpässe bisher kaum möglich. Mit Wirkung zum 24.11.2021 hat der Gesetzgeber das Strafgesetzbuch (StGB) angepasst und die Regeln zum Umgang mit Gesundheitszeugnissen auch für Ärztinnen und Ärzte verschärft. |
Neuregelung setzt früh an
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AUSGABE: AAA 1/2022, S. 16 · ID: 47904185
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