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Computerfehler Darf ich mich auf meine Abrechnungssoftware ungeprüft verlassen? Spoiler: Nein!

Abo-Inhalt06.01.20221351 Min. LesedauerVon RA, FA MedizinR Christian Pinnow, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf

| Mit dem Voranschreiten der Digitalisierung des GKV-Systems wird die Bedeutung des Zusammenwirkens von Praxissoftware und Telematikinfrastruktur (TI) weiter zunehmen. Nun treten aber „Computerfehler“ nicht nur im privaten, sondern auch in der Arztpraxis durchaus auf. Gelegentlich erweisen sie sich als Anwenderproblem. Aber auch tatsächliche Softwarefehler sind zu beobachten. Solche Fehler sind in jedem Fall lästig, können aber im Hinblick auf die Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sogar zu ernsten Problemen führen. Dabei haben Vertragsärzte meist schlechte Karten, wenn sie vor Gericht um ihr Honorar kämpfen und dabei Probleme mit der EDV zur Begründung heranziehen. |

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AUSGABE: AAA 1/2022, S. 10 · ID: 47895661

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