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VertragsarztrechtHonorarkürzung bei Verweigerung der Telematik-Infrastruktur – Update
| Seit dem 01.01.2021 steht Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung. Bis zum 30.06.2021 mussten Praxen ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) und ihren Konnektor so updaten, dass der Zugriff auf die ePAs von Patientinnen und Patienten möglich ist – unter Androhung von einer Honorarkürzung in Höhe von einem Prozent nach der Übergangsfrist bis zum 30.09.2021. Zuvor war das Versichertenstammdatenmanagement (VDSM) als erste Anwendung der Telematik-Infrastruktur (TI) bereits zum 01.01.2019 für die Vertragsärzte verbindlich geworden. Bei Nichtdurchführung des VDSM droht eine Kürzung des Honorars um 2,5 Prozent. Wie sollen betroffene Ärzte sich verhalten? |
KBV zweifelt an der Verhältnismäßigkeit
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AUSGABE: AAA 2/2022, S. 16 · ID: 47923354