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BÄKTelemonitoring bei Herzinsuffizienz: neue Empfehlungen zur GOÄ-Abrechnung

Abo-Inhalt26.01.20222333 Min. Lesedauer

| Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat neue GOÄ-Abrechnungsempfehlungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz beschlossen (siehe iww.de/s5949). So werden diese Leistungen, die auch im EBM mit neuen Positionen abgebildet sind (AAA 01/2022, Seite 4), nun auch bei der Privatliquidation berücksichtigt. Es geht um Empfehlungen für vier Leistungen. |

1. Anleitung des Patienten

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AUSGABE: AAA 2/2022, S. 8 · ID: 47954853

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