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Berufs- und VertragsrechtNeues Urteil zur GOÄ-Abrechnung: Was tut sich an der Facharztgrenze?
Abo-Inhalt31.03.20224063 Min. LesedauerVon RAin Dr. Sophia Gluth, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin
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Hinweis an Redaktion
| Ein Orthopäde, der Magnetresonanztomografie(MRT)-Untersuchungen abgerechnet hat, ohne die – fachgebundene – Zusatz-Weiterbildung MRT nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte (Bayerns) absolviert zu haben, braucht Rückforderungsansprüche der gezahlten Vergütung nicht zu fürchten. Die für einen Anspruch auf ärztliches Honorar maßgeblichen Behandlungsverträge sind jedenfalls nicht nichtig. Welche Folgerungen lassen sich aus diesem Urteil allgemein und auch für die privat zu liquidierenden Leistungen von Hausärzten ableiten (Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts [OLG] vom 18.01.2022, Az. 1 Z RR 40/20)? |
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AUSGABE: AAA 4/2022, S. 13 · ID: 48104261
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