März 2022
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TSVG-UpdateVerschenken Sie kein Honorar – TSVG-Leistungen auch im Jahr 2022 richtig abrechnen
Abo-Inhalt02.03.20223420 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Viele Praxen – auch aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich – schöpfen ihr Honorarpotenzial nicht aus. Dies betrifft insbesondere Leistungen in den Konstellationen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), die ohne Mengenbegrenzung extrabudgetär mit dem Orientierungswert (2022: 11.2662 Cent) bzw. mit Zuschlägen vergütet werden (Übersicht in AAA 02/2020, Seite 10). In diesem Beitrag informieren wir über aktuelle Änderungen und skizzieren die wichtigsten Abrechnungsregelungen dazu. |
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AUSGABE: AAA 3/2022, S. 2 · ID: 48029956
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