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Juli 2022

Abrechnungsempfehlung 2022Beratung über Organ- und Gewebespenden nach GOÄ liquidieren

Abo-Inhalt20.06.20226697 Min. LesedauerVon Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz [TPG]) sieht in § 2 (Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise) die Abrechnung einer Beratung über Organ-und Gewebespenden vor. Für Kassenpatienten steht bereits die neue EBM-Nr. 01480 für die Beratung über Organ- und Gewebespenden zur Verfügung (AAA 01/2022, Seite 6). Für die Abrechnung dieser Beratung bei Privatpatienten wurde eine GOÄ-Abrechnungsempfehlung vereinbart. |

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AUSGABE: AAA 7/2022, S. 7 · ID: 48419369

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