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VertragsarztrechtFortbildungspflicht für angestellte Ärzte: Folgen für das Honorar

Abo-Inhalt29.08.20228487 Min. LesedauerVon RAin Vanessa Laura Skibinski, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin

| Die Pflicht eines Vertragsarztes zur fachlichen Fortbildung ist regelmäßiges Streitthema. Normiert ist diese Pflicht seit dem Jahr 2004 in § 95d SGB V. Da eine Verletzung der Fortbildungspflicht mit empfindlichen Sanktionen seitens der KV verbunden sein kann, führen diese Fälle oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Vielfach wird sogar die Verfassungswidrigkeit des § 95d SGB V gerügt. Bisher sind die Gerichte jedoch stets von der Verhältnismäßigkeit der Regelungen ausgegangen. Dennoch sollte dieser Punkt weiter im Blick behalten werden und in Einzelfällen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgebracht werden. |

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AUSGABE: AAA 9/2022, S. 15 · ID: 48548110

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