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Sept. 2022

EBM 2022Neuer Reha-Antragsvordruck und höhere Vergütung rückwirkend zum 01.07.2022

Abo-Inhalt30.08.20228138 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Seit dem 01.07.2022 gilt für die Beantragung einer Reha-Maßnahme bei GKV-Patienten ein geänderter Vordruck 61. Der alte Vordruck darf seit dem 01.07.2022 nicht mehr benutzt werden. Anlass war die Verabschiedung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes am 02.07.2020 durch den Bundestag. Das motivierende Ziel für den Gesetzgeber: ein erleichterter Zugang für Patienten vor allem zu einer geriatrischen Rehabilitation. Danach hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16.12.2021 eine Änderung der Rehabilitations-Richtlinie beschlossen. Der höhere Aufwand für die Reha-Verordnungen schlägt sich auch in der Abrechnung nieder. |

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AUSGABE: AAA 9/2022, S. 4 · ID: 48533904

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