Sept. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2022 abgeschlossen.
EBM 2022Neuer Reha-Antragsvordruck und höhere Vergütung rückwirkend zum 01.07.2022
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Seit dem 01.07.2022 gilt für die Beantragung einer Reha-Maßnahme bei GKV-Patienten ein geänderter Vordruck 61. Der alte Vordruck darf seit dem 01.07.2022 nicht mehr benutzt werden. Anlass war die Verabschiedung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes am 02.07.2020 durch den Bundestag. Das motivierende Ziel für den Gesetzgeber: ein erleichterter Zugang für Patienten vor allem zu einer geriatrischen Rehabilitation. Danach hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16.12.2021 eine Änderung der Rehabilitations-Richtlinie beschlossen. Der höhere Aufwand für die Reha-Verordnungen schlägt sich auch in der Abrechnung nieder. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AAA 9/2022, S. 4 · ID: 48533904
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion