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Delegation Leistungen von nicht genehmigten Weiterbildungsassistenten: Honorarrückforderung rechtens
Abo-Inhalt04.11.20229605 Min. LesedauerVon RA Vincent Holtmann, Kanzlei Voß.Partner Medizinrecht, Münster
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Hinweis an Redaktion
| Werden Leistungen an nicht genehmigte Weiterbildungsassistenten delegiert, darf die KV das Honorar für diese Leistungen zurückfordern. Auf die fachliche Qualifikation der Assistenten kommt es dabei nicht an, sondern lediglich auf das Vorliegen einer gültigen Genehmigung (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 06.04.2022, Az. B 6 KA 16/21 B). |

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AUSGABE: AAA 11/2022, S. 12 · ID: 48659950
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