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PatientenrechteNeues Notvertretungsrecht unter Eheleuten ab dem 01.01.2023 – das sollten Hausärzte wissen

Abo-Inhalt28.11.20221319 Min. LesedauerVon RAin, FA MedR Dr. Christina Thissen, Münster

| Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte bringt die Neuregelung Erleichterungen im Arbeitsalltag, aber auch neue Pflichten. Diese Notfallsituationen spielen vor allem im Krankenhaus und bei der Behandlung dort eine Rolle, doch auch Hausärzte werden dabei vielfach hinzugezogen oder von den betroffenen Ehepartnern kontaktiert, sodass sie die Rechtslage kennen sollten. |

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AUSGABE: AAA 12/2022, S. 15 · ID: 48764920

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