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VertragsarztrechtAbrechnungsprüfung: Dokumentationspflicht als obligater Leistungsinhalt auch ohne EBM-Vorgabe

Abo-Inhalt24.03.20233915 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Jan Moeck, Kanzlei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

| Im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen greifen die KVen regelmäßig einzelne Leistungstatbestände heraus und überprüfen, ob diese Leistungen vom Arzt ordnungsgemäß erbracht wurden. Dabei kommt der Dokumentation der Leistungserbringung durch die Ärztin oder den Arzt eine hervorgehobene Rolle zu. Das Bundessozialgericht (BSG) hat noch einmal herausgestellt, dass aus den medizinischen Erfordernissen die Notwendigkeit einer Dokumentationspflicht für die jeweilige Behandlung als Abrechnungsvoraussetzung folgen kann, auch wenn die einschlägige Leistungslegende des EBM selbst keine weitergehenden Anforderungen diesbezüglich enthält (Beschluss vom 07.09.2023, Az. B 6 KA 8/22 B). |

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AUSGABE: AAA 4/2023, S. 12 · ID: 49260782

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