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Apr. 2023

G-BAHausärzte können weiterhin Cannabis-Arzneimittel verordnen!

Abo-Inhalt29.03.20234056 Min. Lesedauer

| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.03.2023 Regelungen zur Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Der im Beschlussentwurf noch enthaltene – dissente – Facharztvorbehalt wurde dabei fallengelassen! Somit können Hausärzte auch weiterhin Cannabis-Arzneimittel verordnen. Der Beschluss tritt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (Frist: zwei Monate) am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (Beschluss sowie die tragenden Gründe beim G-BA online unter iww.de/s7848). |

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AUSGABE: AAA 4/2023, S. 8 · ID: 49265774

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