Mai 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2023 abgeschlossen.
G-BADarum sollten Hausärzte die Therapiehinweise in der Arzneimittel-Richtlinie kennen
Abo-Inhalt24.04.20233817 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| In Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Informationen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von bestimmten Arzneimitteln. Er kann dabei auch die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln einschränken. Insofern ist es für Ärztinnen und Ärzte wichtig, die Inhalte der Therapiehinweise zu kennen, da Verstöße gegen diese ggf. im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen geahndet werden. |
Was ist Inhalt der Therapiehinweise?
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AAA 5/2023, S. 17 · ID: 49251270
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion