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Juni 2023

BerufsrechtAU-Bescheinigungen ohne Patientenkontakt: „Online-Ärztin“ verliert Approbation

Abo-Inhalt30.05.20234147 Min. LesedauerVon RA Tim Hesse, Dortmund/Münster

| Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Berufsunwürdigkeit einer Ärztin bestätigt, die über Jahre hinweg gegen Entgelt in einem automatisierten Verfahren über das Internet massenhaft Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigungen sowie zahlreiche Corona-Schnelltestzertifikate ohne verlässliche Prüfung ausgab. Dabei erfolgte die Ausstellung der AU-Bescheinigungen mit ihrer Unterschrift, ohne dass sie jemals mit den betreffenden Personen persönlich, per Videoschaltung oder per Telefon in Kontakt getreten war (Urteil v. 15.12.2022, Az. 3 Bs 78/22). |

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AUSGABE: AAA 6/2023, S. 16 · ID: 49295326

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