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VertragsarztrechtZulassungsentziehung wegen vorgetäuschter üBAG und Betrug bei der Abrechnung
| Einem Arzt (hier: Zahnarzt) wurde seine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung entzogen, weil er seine vertragszahnärztlichen Pflichten in mehrfacher Hinsicht gröblich verletzt hat. So hat er u. a. eine vertragszahnärztliche Tätigkeit in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (üBAG) organisiert und ausgeübt, die tatsächlich lediglich pro forma bestand. Die üBAG verletzte hierdurch zudem das Gebot der peinlich genauen Abrechnung. Schließlich hat der Kläger unübersichtliche und teilweise widersprüchliche Verträge maßgeblich selbst konzipiert und so eine Prüfung der Frage, ob seine Kooperation dem Recht entspricht, massiv erschwert. Dieser Fall eines Zahnarztes ist auch auf die Gegebenheiten bei Hausärzten übertragbar (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.09.2022, Az. L 7 KA 4/20)! |
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AUSGABE: AAA 5/2023, S. 15 · ID: 49420677