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ExpertentippBAG: Zuschlag A GOÄ bei Hausbesuchen möglich, wenn unterschiedliche Sprechstundenzeiten gelten

Abo-Inhalt23.06.20236573 Min. LesedauerVon Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Bei der Abrechnung von „Grundleistungen“ aus den Abschnitten B I und B IV der GOÄ gibt es Ausschlussbestimmungen für die Abrechnung von Zuschlägen. Speziell bei Hausbesuchen durch Ärzte einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist dabei eine Konstellation von Interesse, die eine Abrechnung des Zuschlags A ermöglicht. |

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AUSGABE: AAA 7/2023, S. 8 · ID: 49541500

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