Juli 2023
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VertragsarztrechtChronikerzuschläge richtig ansetzen: Medikamenteneinnahme ist keine ärztliche Behandlung!
Abo-Inhalt23.06.2023314 Min. LesedauerVon RA, FA MedizinR Alexander Meyberg, LL.M., D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf, Berlin
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Hinweis an Redaktion
| Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg sah sich mit der Aufgabe konfrontiert, über die Abrechenbarkeit des Chronikerzuschlags nach der EBM-Nr. 03212 zu entscheiden. Der Ansatz des Chronikerzuschlags, der seit dem 01.07.2014 nunmehr über die Leistungspositionen Nr. 03220 und Nr. 03221 abgebildet wird, erfordert dabei nach § 2 Abs. 2 der Chroniker-Richtlinie die Behandlung ein- und derselben Erkrankung über den Zeitraum von vier Quartalen mit drei Arzt-Patienten-Kontakten (APK), wobei zwei persönlich sein müssen (Urteil vom 21.12.2022, Az. L 7 KA 49/19). |
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AUSGABE: AAA 7/2023, S. 9 · ID: 49553007
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