Jan. 2024
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ZuständigkeitenWer muss veranlasste Laboruntersuchungen und Verordnungen erbringen?
Abo-Inhalt03.01.20244 Min. Lesedauer
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| Immer wieder gibt es zwischen Haus- und Fachärzten kontroverse Auseinandersetzungen darüber, wer veranlasste Laboruntersuchungen oder Verordnungen zu erbringen hat (AAA 07/2018, Seite 1; Abruf-Nr. 45359543). Ist dafür der Hausarzt zuständig, der Patienten zu einem Arzt des fachärztlichen Versorgungsbereichs überwiesen hat und von diesem gebeten wird, bestimmte Laborbestimmungen durchzuführen oder oft kostspielige Arzneimittel zu verschreiben? Oder sind Laborbestimmungen bzw. Verordnungen Sache des Facharztes, der die entsprechende Indikation gestellt hat? |
Inhaltsverzeichnis
- Grundsätzlich ist jeder Arzt für die eigene Diagnostik und Therapie verantwortlich
- Wer nach Überweisung eine Indikation feststellt, ist auch für Laborbestimmungen und Verordnungen zuständig!
- Laborbestimmungen vor ambulanten und belegärztlichen OPs
- Laborbestimmungen vor und nach vollstationärer Behandlung sind mit den entsprechenden EBM-Nrn. zu berechnen
AUSGABE: AAA 1/2024, S. 8 · ID: 49740028
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