07.02.2024
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Schutzimpfungs-RichtlinieSo setzt der G-BA die neuen Empfehlungen der STIKO zur Impfung gegen Pneumokokken um
Abo-Inhalt06.02.20243 Min. Lesedauer
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| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16.11.2023 beschlossen, die neuen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen Pneumokokken in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) umzusetzen. Die STIKO empfiehlt u. a. bei der Standardimpfung ab 60 Jahren nicht mehr den Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff PPSV23, sondern den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20). Bei der Indikationsimpfung ab dem Alter von 18 Jahren wird keine sequenzielle Impfung mehr empfohlen. Der G-BA-Beschluss ist am 14.01.2024 in Kraft getreten und gilt seitdem für Kassenpatienten (SI-RL inkl. Anlagen beim G-BA online unter iww.de/s10270). |
Inhaltsverzeichnis
AUSGABE: AAA 2/2024, S. 11 · ID: 49888622
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