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ABC der Abrechnung„H“ – Hautabszess

Abo-Inhalt 05.02.2024 4 Min. Lesedauer Von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach

| Ein 29-jähriger Patient berichtet in der Sprechstunde über eine schon seit längerem bestehende schmerzhafte Schwellung und Rötung dorso-lateral am Oberschenkel. Bei der Untersuchung zeigt sich oberflächlich ein gut taubeneigroßer Abszess, der sich beim Tasten weich, fluktuierend und druckdolent präsentiert. Nebenbefundlich sind bei Untersuchung der Haut einige harmlose Naevi festzustellen. |

0116243902
* Diese Leistungen sind nach dem EBM nicht gesondert berechnungsfähig, sondern gelten mit der Versichertenpauschale als abgegolten.** Der Druckverband als solches ist in diesem Fall gemäß EBM nicht gesondert berechnungsfähig.* Diese Leistungen sind nach dem EBM nicht gesondert berechnungsfähig, sondern gelten mit der Versichertenpauschale als abgegolten.** Wegen der 2. Ausschlussbestimmung im Abschnitt B der GOÄ wird auf die Berechnung der Gebühren nach den Nrn. 1 (Beratung) und 5 (Symptombezogene Untersuchung) GOÄ verzichtet.* Diese EBM-Positionen werden von der KV automatisch zugesetzt.** Diese Leistungen sind nach EBM nicht gesondert berechnungsfähig, sondern mit anderen Pauschalen abgegolten. *** Hierfür gibt es keine entsprechende Leistung in der GOÄ.*** Der Druckverband nach Nr. 02310 ist nach EBM nur im Zusammenhang mit der Behandlung einer sekundär heilenden Wunde, nicht jedoch neben operativen Leistungen berechnungsfähig.# Zusatzkennung: A=Ausschluss, G=Gesichert, V=Verdacht, Z=Zustand nach

Ausgabe: 02/2024, S. 17 · ID: 49882021

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