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GOÄ-Positionen im FokusDie Abrechnung von Beratungsleistungen
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Hinweis an Redaktion
| Die Beratungsleistungen in der GOÄ unterliegen einer Reihe von Einschränkungen. Es sind die am häufigsten abgerechneten Leistungen der GOÄ. Allerdings sind auch Beanstandungen durch Kostenträger an der Tagesordnung, sofern die allgemeinen Bestimmungen der GOÄ zu diesen Leistungen nicht richtig angewendet oder interpretiert werden. Die Folge: Häufige Auslegungsfragen seitens des Praxispersonals, die auch zu Honorarverlusten in der Abrechnung führen können. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, um diese Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen. |
Ausgabe: 6/2024, S. 8 · ID: 50047896
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