G-BALong-Covid-Richtlinie in Kraft getreten
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-Covid (Long-Covid-Richtlinie bzw. (LongCOV-RL) bereits am 21.12.2023 beschlossen (AAA 01/2024, Seite 7). Die Richtlinie ist inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 09.05.2024 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat jetzt sechs Monate Zeit, eine Anpassung des EBM vorzunehmen. |
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-Covid (Long-Covid-Richtlinie bzw. (LongCOV-RL) bereits am 21.12.2023 beschlossen (AAA 01/2024, Seite 7). Die Richtlinie ist inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 09.05.2024 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat jetzt sechs Monate Zeit, eine Anpassung des EBM vorzunehmen. |
AUSGABE: AAA 6/2024, S. 1 · ID: 50045212