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GOÄ-Themen im FokusZuschläge zu ambulanten Anästhesieleistungen im Rahmen der Schmerztherapie
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Hinweis an Redaktion
Angegebener Grund für Ablehnungen: Es mangelt an einer Operation
| Vielfach stößt die Abrechnung von Eingriffen unter Zugrundelegung anästhesiologischer Leistungen und der bei ambulanter Erbringung dazugehörigen Zuschläge (z. B. die Nrn. 470 oder 476 und 447 GOÄ) auf Ablehnung seitens der Kostenträger. In einer Hausarztpraxis kann diese Konstellation sich beispielsweise im Kontext der Schmerztherapie ergeben. Ein Argument für die Ablehnung ist, dass das therapeutische Ziel ausschließlich in einer schmerzlindernden und reizbeseitigenden Therapie liege. Lediglich dann, wenn das therapeutische Ziel in einem operativen Eingriff bestünde, seien auch anästhesiologische Leistungen abrechnungsfähig. Stimmt das? |
Ausgabe: 06/2024, S. 11 · ID: 50078756
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