EBM 2024Drei neue EBM-Abrechnungspositionen zur RSV-Prophylaxe seit dem 16.09.2024
| Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 16.09.2024 drei neue EBM-Abrechnungspositionen für die allgemeine Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV) beschlossen. Mit diesen neuen und bereits seit dem 16.09.2024 gültigen EBM-Nrn. 01941, 01942 und 01943 hat der Bewertungsausschuss den vom Bundesgesundheitsministerium wenige Tage zuvor beschlossenen Anspruch von Neugeborenen und Säuglingen auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab zur allgemeinen Prophylaxe gegen RSV umgesetzt. |
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AUSGABE: AAA 10/2024, S. 5 · ID: 50169214