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Schutzimpfungs-RichtlinieG-BA beschließt RSV-Impfung und spezifische RSV-Prophylaxe – das sollten Arztpraxen wissen

Abo-Inhalt 02.10.2024 4 Min. Lesedauer

| Der Beschluss des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vom 03.09.2024 zur Übernahme der Impfung gegen das Respiratorische Synzytial Virus (RSV) als Standardimpfung für Personen ab dem Alter von 75 Jahren und als Indikationsimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) ist am 27.09.2024 in Kraft getreten. Außerdem ist bislang für Kinder bis zum Alter von zwei Jahren entsprechend dem Therapiehinweis eine spezifische RSV-Prophylaxe mit monoklonalen Antikörpern möglich. Mit der am 13.09.2024 verkündeten RSV-Prophylaxeverordnung haben alle Kinder seit dem 16.09.2024 im ersten Lebensjahr einen Anspruch auf eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab (siehe Beitrag zu den neuen EBM-Positionen auf Seite 5 dieser Ausgabe). |

Ausgabe: 10/2024, S. 8 · ID: 50179869

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