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EBM-Positionen im FokusTumorpatienten in der Hausarztpraxis: Nicht nur Palliativpositionen können abgerechnet werden

Abo-Inhalt 18.09.2024 5 Min. Lesedauer

| Während den Ärzten des fachärztlichen Versorgungsbereichs im Rahmen der Kassenabrechnung für die Betreuung von Tumorpatienten besondere Onkologiepauschalen zur Verfügung stehen, wurden für Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs als spezifische EBM-Abrechnungspositionen nur die Palliativpositionen (EBM-Nrn. 03370 bis 03373) aufgenommen. Aber: In bestimmten Konstellationen können Hausärzte bei Tumorpatienten zusätzliche Positionen berechnen. Welche das sind und unter welchen Voraussetzungen diese angesetzt werden dürfen, erfahren Sie in diesem Beitrag. |

Ausgabe: 10/2024, S. 2 · ID: 50148214

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