EBM-Positionen im FokusTumorpatienten in der Hausarztpraxis: Nicht nur Palliativpositionen können abgerechnet werden
| Während den Ärzten des fachärztlichen Versorgungsbereichs im Rahmen der Kassenabrechnung für die Betreuung von Tumorpatienten besondere Onkologiepauschalen zur Verfügung stehen, wurden für Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs als spezifische EBM-Abrechnungspositionen nur die Palliativpositionen (EBM-Nrn. 03370 bis 03373) aufgenommen. Aber: In bestimmten Konstellationen können Hausärzte bei Tumorpatienten zusätzliche Positionen berechnen. Welche das sind und unter welchen Voraussetzungen diese angesetzt werden dürfen, erfahren Sie in diesem Beitrag. |
AUSGABE: AAA 10/2024, S. 2 · ID: 50148214