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EBM 2025Kardio-CT: Das sollten Hausärzte zur Vortestwahrscheinlichkeit und zur Fallkonferenz wissen

Abo-Inhalt 09.01.2025 2 Min. Lesedauer

| Seit dem 01.01.2025 haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA, auch Kardio-CT). In Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat der Bewertungsausschuss zum 01.01.2025 entsprechende Abrechnungspositionen für Radiologen sowie eine – auch für überweisende Hausärzte interessante Position zur interdisziplinären Fallkonferenz – in den EBM aufgenommen. |

Besonderheiten bei Überweisungen zur CCTA

Die G-BA-Richtlinie sieht vor, dass die CCTA als vertragsärztliche Leistung nur bei Patienten erbracht werden darf,

  • bei denen nach Bestimmung einer Vortestwahrscheinlichkeit von mindestens 15 Prozent weiterhin der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit (cKHK) besteht oder
  • wenn die Durchführung der CCTA im Zusammenhang mit einem bereits geplanten operativen Eingriff am Herzen zum Ausschluss der cKHK medizinisch notwendig ist – und zwar unabhängig von der Feststellung oder Behandlung einer cKHK.

In dem Beschluss des Bewertungsausschusses ist festgelegt, dass eine Überweisung zur Durchführung einer CCTA die Dokumentation von Vortestwahrscheinlichkeit (Ergebnis und Art der Ermittlung) sowie von weiteren Befunden im Rahmen der Vordiagnostik z. B. Laborergebnisse(n) enthalten muss. Hinweise zur Ermittlung der Vortestwahrscheinlichkeit enthält die Nationale Versorgungsleitlinie „Chronische KHK“ (bei der AWMF online unter iww.de/s12142).

Nr. 34371 für Fallkonferenz – vorerst extrabudgetär vergütet

Für die – auch per Video durchführbare – interdisziplinäre Fallkonferenz zur Entscheidung zum weiteren Vorgehen bei unklaren oder komplexen Befunden nach erfolgter CCTA kann Nr. 34371 berechnet werden. Diese Leistung ist mit 128 Punkten bewertet und wird für zunächst zwei Jahre extrabudgetär vergütet. Die Prüfzeit beträgt acht Minuten im Tages- und Quartalsprofil. Die Nr. 34371 kann nur berechnet werden, wenn mindestens je ein Facharzt für Radiologie sowie für Innere Medizin und Kardiologie an der Fallkonferenz teilnehmen.

EBM-Nr. 34371: Interdisziplinäre Fallkonferenz nach CCTA
Legende
Bewertung
Interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CT-Koronarangiografie ...
Obligater Leistungsinhalt
Teilnahme an einer interdisziplinären Fallkonferenz zur Entscheidung zum weiteren Vorgehen bei unklaren oder komplexen Befunden nach erfolgter CT-Koronarangiografie
Fakultativer Leistungsinhalt
Teilnahme des überweisenden Arztes
128 Punkte(15,86 Euro)

Ausgabe: 1/2025, S. 10 · ID: 50270084

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