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G-BAMehr Verordnungsmöglichkeiten für Lipidsenker
Abo-Inhalt 27.01.2025 2 Min. Lesedauer
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| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit dem Beschluss vom 19.12.2024 die Verordnungseinschränkungen für Lipidsenker gelockert. Die in Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) unter Nr. 35 aufgeführten Einschränkungen wurden u. a. durch die Absenkung der genannten Risikoschwelle, ab der Lipidsenker zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können, gelockert. Der Beschluss tritt – vorbehaltlich seiner Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit – am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |
Risikoschwelle für Herzinfarkt oder Schlaganfall auf 10 Prozent gesenkt
AUSGABE: AAA 2/2025, S. 16 · ID: 50281593
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