EBM 2025Neue EBM-Positionen für Long-COVID-Patienten – extrabudgetäre Vergütung für Hausärzte
| Seit dem 01.01.2025 können Vertragsärzte neue Leistungen bei Patienten mit einer Long-COVID-Erkrankung abrechnen. Hierzu hat der Bewertungsausschuss am 11.12.2024 fünf neue Abrechnungspositionen in den EBM aufgenommen. Mit diesem Beschluss wurde die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits am 21.12.2023 beschlossene Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL, beim G-BA online unter iww.de/s12145) umgesetzt. Dieser Beitrag informiert Sie über die Details der neuen Abrechnungspositionen. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der G-BA-Richtlinie finden Sie zudem im Beitrag ab Seite 8 dieser AAA-Ausgabe. |

AUSGABE: AAA 1/2025, S. 3 · ID: 50267868