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EBM/TSVG/DIgitalisierungAkuttermine über die Praxishomepage anbieten

Abo-Inhalt 07.02.2025 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Babette Christophers LL.M., Münster, christophers.de

| Hausärzte können ihren Patienten mittlerweile über ihre eigene Homepage die Buchung von Akutterminen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ermöglichen. Der bislang erforderliche Umweg über die Terminservicestelle (TSS) wird damit abgekürzt. Das TSVG war im Jahr 2019 in Kraft getreten und sorgt bei einem schnellen Terminangebot oder auch bei einer zügigen Vermittlung für attraktive Honorare, die für den Hausarzt extrabudgetär vergütet werden. Eine dazu passende EDV-technische Vereinfachung ist für alle Arztpraxen mit einer eigenen Praxiswebsite umsetzbar. |

AUSGABE: AAA 2/2025, S. 14 · ID: 50303192

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