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Arzneimittel-RichtlinieRegressrisiko!? G-BA konkretisiert zu Pankreasenzymen und passt an zu Gallenwegstherapeutika
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits am 20.02.2025 zwei Beschlüsse gefasst, die für die Verordnungen in Hausarztpraxen Bedeutung haben: So wurde die bestehende Regelung zur ausnahmsweisen Verordnungsfähigkeit der nicht verschreibungspflichtigen Pankreasenzyme in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL; das ist die sogenannte OTC-Ausnahmeliste) konkretisiert. Statt des Begriffs „Pankreasenzyme“ lautet die Formulierung nun „aus dem Pankreas gewonnene Enzyme“. In dem weiteren Beschluss hat der G-BA die bestehende Regelung zu Gallenwegstherapeutika in Anlage III AM-RL („Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse“) neu gefasst. Beide Beschlüsse gelten seit dem 09.05.2025. |
AUSGABE: AAA 6/2025, S. 10 · ID: 50409804