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VertragsarztrechtVideosprechstunde auch von zu Hause, aber nicht vom „Urlaubsdomizil“ im Ausland
Abo-Inhalt21.05.20252 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Babette Christophers LL.M., Münster
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| Gerade im Gesundheitsmarkt schreitet die Digitalisierung voran. Die elektronische Patientenakte (ePA) kann seit dem 29.04.2025 bundesweit genutzt werden. Der Videosprechstunde kommt auch nach dem Ende der Coronapandemie nicht nur im Hinblick auf den Hausärztemangel auf dem Land eine wichtige Bedeutung zu (siehe AAA 05/2025, Seite 2). Neben der Abrechnung der Videosprechstunde stellt sich aber auch die Frage, von wo der Arzt die Videosprechstunde erbringen darf. Nur aus der Praxis? Auch von zu Hause? Vielleicht sogar vom Urlaubsort aus? |
Berufsrechtliche Ausgangslage: auch Telemedizin an Praxissitz gebunden
AUSGABE: AAA 6/2025, S. 15 · ID: 50411269
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