Verordnungsfähigkeit
Tabakentwöhnung – G-BA ermöglicht Verordnung von Nikotin und Vareniclin
25.06.2025
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| Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger hat Änderungen der UV-GOÄ beschlossen, die zum 01.07.2025 wirksam werden. Wesentlicher Punkt ist dabei eine Gebührenerhöhung um 4,41 Prozent. Weitere Änderungen, die das Gebührenverzeichnis betreffen, sind der aktuellen UV-GOÄ zu entnehmen (bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung [DGUV] online unter iww.de/s13163). |
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