Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2025 abgeschlossen.
EBM 2025Heranwachsende – neue Altersgruppe stellt Betreuung durch Kinderärzte bis zum Alter von 21 Jahren klar
| Der Bewertungsausschuss hat für das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin die Altersgruppe der Heranwachsenden in die Allgemeinen Bestimmungen 4.3.5 des EBM beschlossen. Damit wurde die Gebietsdefinition in der aktuellen (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) umgesetzt. Ein Heranwachsender ist definiert als ein Versicherter ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Zudem hat der Bewertungsausschuss klargestellt, dass alle Leistungen des EBM-Kapitels 04 für Versicherte bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berechnungsfähig sind. |
| Der Bewertungsausschuss hat für das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin die Altersgruppe der Heranwachsenden in die Allgemeinen Bestimmungen 4.3.5 des EBM beschlossen. Damit wurde die Gebietsdefinition in der aktuellen (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) umgesetzt. Ein Heranwachsender ist definiert als ein Versicherter ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Zudem hat der Bewertungsausschuss klargestellt, dass alle Leistungen des EBM-Kapitels 04 für Versicherte bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berechnungsfähig sind. |
AUSGABE: AAA 7/2025, S. 1 · ID: 50465651