BG-AbrechnungUV-GOÄ: Nächste Gebührenerhöhung greift zum 01.07.2025
| Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger hat Änderungen der UV-GOÄ beschlossen, die zum 01.07.2025 wirksam werden. Wesentlicher Punkt ist dabei eine Gebührenerhöhung um 4,41 Prozent. Weitere Änderungen, die das Gebührenverzeichnis betreffen, sind der aktuellen UV-GOÄ zu entnehmen (bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung [DGUV] online unter iww.de/s13163). |
- Änderungen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses der UV-GOÄ (AAA 02/2025, Seite 9)
AUSGABE: AAA 7/2025, S. 2 · ID: 50461326