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Sept. 2025

EBM 2025Neue EBM-Leistung für Kinder: Fraktursonografie ab Quartal IV/2025 berechnungsfähig

01.09.2025205 Min. Lesedauer

| Mit Wirkung zum 01.10.2025 wird die Fraktursonografie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten neu in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung ist auch für Hausärzte möglich und erfolgt mit der Nr. 33053. |

EBM-Nr.

Leistungslegende

Bewertung

33053

Fraktursonografie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebens-jahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten gemäß Nr. 43 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses; einmal im Behandlungsfall

103 Punkte

(12,77 Euro)

Die Vergütung erfolgt zunächst für zwei Jahre extrabudgetär mit dem Orientierungswert. Für eine sonografische Stellungskontrolle nach einer konservativ behandelten Fraktur ist die Nr. 33053 nicht berechnungsfähig.

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte mit Beschluss vom 17.10.2024 die Anlage 1 (Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden) der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie, beim G-BA online unter iww.de/s14342) um die Nr. 43 „Fraktursonografie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten“ ergänzt. Mit der Aufnahme dieser Leistung in den EBM hat der Bewertungsausschuss diesen bereits am 21.01.2025 in Kraft getretenen Beschluss umgesetzt.

Abrechnungsvoraussetzungen

Die Nr. 33053 kann von Hausärzten sowie von Kinder- und Jugendärzten abgerechnet werden. Auch Radiologen und Orthopäden sind zur Durchführung dieser Untersuchung berechtigt. Für die Berechnung der Fraktursonografie ist eine Genehmigung der KV nach der Ultraschallvereinbarung erforderlich. Da diese noch angepasst werden muss, können Genehmigungen zur Abrechnung der Nr. 33053 übergangsweise bis zum Inkrafttreten der angepassten Vereinbarung bereits erteilt werden, wenn die fachlichen Vorgaben des G-BA in seinem Beschluss erfüllt sind. Dazu gehören Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung und Befundung der Sonografie von Frakturen der langen Röhrenknochen der oberen Extremitäten. Diese können auch durch die Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung über mindestens sechs Stunden nachgewiesen werden. Interessierte Ärzte wenden sich für weitere Einzelheiten an ihre KV.

AUSGABE: AAA 9/2025, S. 7 · ID: 50529143

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