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Jan. 2026

EBM-BeispielkalkulationenSo wirkt sich die Hausarzt-Entbudgetierung aus: 6 Beispiele zeigen das Spektrum

Abo-Inhalt07.01.20265 Min. Lesedauer

Seit dem 01.10.2025 werden bekanntlich alle hausärztlichen Leistungen des EBM-Kapitels 03 sowie von Hausärzten durchgeführte Besuche nach den Nrn. 01410 bis 01413 sowie Nr. 01415 unbudgetiert mit dem Orientierungswert vergütet. Für viele Hausärzte ist jedoch unklar, ob und inwieweit diese Entbudgetierung auch ein höheres KV-Honorar zur Folge hat. Sechs Rechenbeispiele aus drei KVen veranschaulichen die möglichen finanziellen Folgen.

Systematik der Beispielrechnungen

Die finanziellen Auswirkungen der Entbudgetierung hängen von drei Faktoren ab, nämlich

  • die bisherige Vergütung entsprechend den KV-spezifischen Honorarverteilungsregelungen für die nunmehr entbudgetierten Leistungen,
  • dem Anteil der unverändert budgetierten Leistungen der jeweiligen Praxis sowie der
  • neuen Vergütungen entsprechend der KV-spezifischen Honorarverteilungsregelungen für unverändert budgetierte Leistungen.

Die bisherige Vergütung für die jetzt unbudgetierten Leistungen ist den KV-Abrechnungsunterlagen zu entnehmen. In den hier kalkulierten Beispielen liegen die Unterlagen des Quartals II/2025 zugrunde. Auch der Anteil der unverändert budgetierten Leistungen basiert auf diesen Unterlagen.

Wichtig — Bei den unverändert budgetierten Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um psychosomatische Leistungen (EBM-Nrn. 35100 bis 35120), Sonografien (EBM-Kap. 33), Schmerztherapie (Nrn. 30700 bis 30791) sowie Kleinchirurgie (Nrn. 02300 bis 02313). Die Vergütung dieser Leistungen ist in den KVen höchst unterschiedlich geregelt. Details zu diesen Vergütungsregelungen finden Sie in AAA 11/2025, Seite 3.

Nachfolgend werden die finanziellen Auswirkungen anhand eines Vergleichs mit der Abrechnung des Quartals II/2025 in der KV Hamburg, KV Nordrhein und der KV Rheinland-Pfalz skizziert, und zwar jeweils für eine Praxis mit einem geringen Anteil und einer Praxis mit einem hohen Anteil (z. B. mit psychosomatischem Schwerpunkt) an unverändert budgetierten Leistungen.

Die Beispielspraxis 1 hat im Quartal II/2025

  • 500.000 Punkte für jetzt unbudgetierte Leistungen,
  • 25.000 Punkte für unverändert budgetierte Leistungen,

die Beispielspraxis 2

  • 425.000 Punkte für jetzt unbudgetierte Leistungen,
  • 100.000 Punkte für unverändert budgetierte Leistungen,

abgerechnet. Insgesamt ergeben sich somit sechs verschiedene Berechnungsfälle, in denen es immer um insgesamt 525.000 Punkte geht.

KV Hamburg

Die KV Hamburg (KV HH) hat im Quartal II/2025 alle jetzt unbudgetierten und unverändert budgetierten Leistungen mit einer Quote von 75,9 Prozent vergütet. Dies entspricht bei 525.000 Punkten und einem Orientierungswert von 12,3934 Cent einer Vergütung von 49.384 Euro (Angaben ohne Centbeträge). Die unverändert budgetierten Leistungen werden in der KV Hamburg seit dem Quartal IV/2025 aus einem gesonderten Honorarkontigent vergütet. Garantiert wird eine Mindestquote von 38 Prozent. In unserer Beispielsrechnung gehen wir nachfolgend von einer deutlich höheren Quote von 50 Prozent aus.

1. Berechnung: KV HH – wenige unverändert budgetierte Leistungen

Für Beispielspraxis 1 stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

  • Die 500.000 unbudgetiert vergüteten Punkte entsprechen einem Honorar von 61.967 Euro.
  • Die budgetiert mit einer Quote von 50 Prozent zu vergütenden 25.000 Punkte entsprechen einem Honorar von 1.549 Euro.
  • Insgesamt würde die Praxis bei dieser Simulation ein Honorar von 63.516 Euro erhalten. Dies entspricht einer Honorarsteigerung um 14.132 Euro bzw. 28,6 Prozent!

2. Berechnung: KV HH – viele unverändert budgetierte Leistungen

Für Beispielspraxis 2 stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

  • Die 425.000 unbudgetiert vergüteten Punkte entsprechen einem Honorar von 52.672 Euro.
  • Die budgetiert mit einer Quote von 50 Prozent zu vergütenden 100.000 Punkte entsprechen einem Honorar von 6.197 Euro.
  • Insgesamt würde die Praxis bei dieser Simulation ein Honorar von 58.869 Euro erhalten. Dies entspricht einer Honorarsteigerung um 9.484 Euro bzw. 19,2 Prozent.

KV Nordrhein

Für die KV Nordrhein (KV NO) gehen wir bei der Beispielspraxis 1 von einer Vergütungsquote für RLV- und QZV-Leistungen von 95 Prozent, für die Beispielspraxis 2 von 80 Prozent aus. Die Vergütungsquote für die abgestaffelten RLV/QZV-Leistungen betrug im Quartal II/2025 etwa 14,4 Prozent. Dies entspricht bei insgesamt 525.000 Punkten und einem Orientierungswert von 12,3934 Cent für die Beispielspraxis 1 einer Vergütung von 62.280 Euro, für die Beispielspraxis 2 einer Vergütung von 53.926 Euro. Die unverändert budgetierten Leistungen werden aus einem gesonderten Honorarkontingent vergütet. Für die in unserem Beispiel relevanten Leistungen ist keine Mindestquote garantiert. In unserer Beispielsrechnung gehen wir nachfolgend von einer Quote von 60 Prozent aus.

3. Berechnung: KV NO – wenige unverändert budgetierte Leistungen

Für Beispielspraxis 1 stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

  • Die 500.000 unbudgetiert vergüteten Punkte entsprechen einem Honorar von 61.967 Euro.
  • Die budgetiert mit einer Quote von 60 Prozent zu vergütenden 25.000 Punkte entsprechen einem Honorar von 1.859 Euro.
  • Insgesamt erhält die Praxis in dieser Simulation ein Honorar von 63.826 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 1.546 Euro bzw. 2,5 Prozent.

4. Berechnung: KV NO – viele unverändert budgetierte Leistungen

Für Beispielspraxis 2 stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

  • Die 425.000 unbudgetiert vergüteten Punkte entsprechen einem Honorar von 52.672 Euro.
  • Die budgetiert mit einer Quote von 60 Prozent zu vergütenden 100.000 Punkte entsprechen einem Honorar von 7.436 Euro.
  • Insgesamt erhält die Praxis bei dieser Simulation ein Honorar von 60.108 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 6.182 Euro bzw. 11,5 Prozent.

KV Rheinland-Pfalz

Die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat für die meisten Hausarztpraxen alle jetzt unbudgetierten und unverändert budgetierten Leistungen mit einem leicht über dem Orientierungswert liegenden Punktwert von 12,6159 Cent vergütet. Dies entspricht bei insgesamt 525.000 Punkten einer Vergütung von 66.233 Euro. Auch hier werden die unverändert budgetierten Leistungen aus einem gesonderten Honorarkontigent ohne Mindestquote vergütet. In unserer Beispielsrechnung gehen wir nachfolgend von einer Quote von 95 Prozent aus.

5. Berechnung: KV RLP – wenige unverändert budgetierte Leistungen

Für Beispielspraxis 1 stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

  • Die 500.000 unbudgetiert vergüteten Punkte entsprechen einem Honorar von 61.967 Euro.
  • Die budgetiert mit einer Quote von 95 Prozent zu vergütenden 25.000 Punkte entsprechen einem Honorar von 2.943 Euro.
  • Insgesamt erhält die Praxis bei dieser Simulation ein Honorar von 64.910 Euro. Dies entspricht einem Rückgang um 1.323 Euro bzw. 2,0 Prozent.

6. Berechnung: KV RLP – viele unverändert budgetierte Leistungen

Für Beispielspraxis 2 stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

Fazit — Die Berechnungsbeispiele zeigen höchst unterschiedliche finanzielle Auswirkungen der Entbudgetierung!

Hausarztpraxen, die schon bisher nahezu alle Leistungen in voller Höhe vergütet erhalten haben, werden von der Entbudgetierung kaum profitieren bzw. – wie das Beispiel aus der KV Rheinland-Pfalz zeigt, möglicherweise ein etwas geringeres Honorar erhalten.

Die Beispiele zeigen weiter, dass die Honorarsteigerung bei Hausarztpraxen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an unverändert budgetierten Leistungen voraussichtlich geringer ausfallen wird.

  • Die 425.000 unbudgetiert vergüteten Punkte entsprechen einem Honorar von 52.672 Euro.
  • Die budgetiert mit einer Quote von 95 Prozent zu vergütenden 100.000 Punkte entsprechen einem Honorar von 11.774 Euro.
  • Insgesamt erhält die Praxis bei dieser Simulation ein Honorar von 64.446 Euro. Dies entspricht einem Rückgang um 1.788 Euro bzw. 2,7 Prozent.

AUSGABE: AAA 1/2026, S. 2 · ID: 50665650

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