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VisitenBesuche bei Pflegebedürftigen nach BEMA und GOZ – Abrechnung ohne Kooperationsvertrag

Abo-Inhalt21.03.20233739 Min. LesedauerVon Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

| Im Zuge des demografischen Wandels steigt die Zahl älterer Menschen, die nicht oder nicht immer zur zahnärztlichen Untersuchung und Behandlung in die Praxis kommen können. Vor allem Patienten, die in Senioren- bzw. Pflegeheimen oder auch zu Hause betreut werden, sind auf den Besuch des Zahnarztes angewiesen. Die Vergütung von Besuchen und Wegegeld ist im BEMA und in der GOZ unterschiedlich geregelt. Dieser Beitrag erläutert die Honorierung für gesetzlich und privat versicherte Patienten und illustriert diese an drei Beispielen. Kooperationsverträge (gem. § 119b Abs. 2 SGB V) bleiben dabei unberücksichtigt und sind Thema eines Folgebeitrags. |

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AUSGABE: AAZ 4/2023, S. 7 · ID: 49246746

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