Mai 2023
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DatenschutzUmfassendes Urteil: TI-Regelungen verstoßen nicht gegen DSGVO, Grundrechte etc.
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| Im Januar 2023 hat das Sozialgericht (SG) München erneut über den Fall eines Vertragsarztes entschieden, der sich gegen eine Honorarkürzung wehrte, weil er sich im Jahr 2019 nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden lassen wollte (Urteil vom 26.01.2023, Az. S 38 KA 190/20). Das Urteil ist gleichermaßen für Vertragszahnärzte relevant. |
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AUSGABE: AAZ 5/2023, S. 2 · ID: 49303821
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