Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

VisitenBesuche bei Pflegebedürftigen nach BEMA und GOZ – Abrechnung mit Kooperationsvertrag

Abo-Inhalt18.04.20234785 Min. LesedauerVon Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

| Viele Pflegeheime sind an einer regelmäßigen und verlässlichen zahnärztlichen Betreuung ihrer Bewohner interessiert. Ein erster Schritt ist in diesem Zusammenhang die Vereinbarung regelmäßiger Behandlungszeiten (zu den berechnungsfähigen Besuchsleistungen vgl. AAZ 04/2023, Seite 7 ff.). Ein größeres Maß an Planbarkeit und damit auch ein auf Dauer geringerer Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand wird durch einen Kooperationsvertrag erzielt. Wie ein solcher umzusetzen ist und wie erbrachte Leistungen abzurechnen sind, erläutert dieser Beitrag. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: AAZ 5/2023, S. 4 · ID: 49328199

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte