Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

KinderzahnheilkundeKrankenkasse streicht Vergütung für Lokalanästhesie während ITN-Sanierung – zu Recht?

Abo-Inhalt21.02.2024158 Min. LesedauerVon RA, FA für MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL. M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster

| Frage: Als Kinderzahnärztin mit Schwerpunkt „ambulante Zahnsanierungen für Kinder“ führe ich jährlich ca. 650 Sanierungen mittels Intubationsnarkose (ITN) bei Kindern durch. Während schmerzhaften Eingriffen wie Zahnextraktionen und endodontischen Behandlungen (Pulpotomien, WF) verabreiche ich – auch während der ITN – ein Lokalanästhetikum zur Reduzierung durch den Schmerzen ausgelöste Pulserhöhungen und Komplikationen. Zudem versuche ich dadurch, postoperative Blutungen und Wundschmerzen zu minimieren. Nun wirft mir eine Krankenkasse wegen der Verabreichung des Lokalanästhetikums eine Fehlindikation vor und möchte die Vergütung für die erbrachten Lokalanästhesieleistungen für mehrere Quartale rückwirkend streichen. Ist Ihnen eine Studie oder Stellungnahme bzgl. der Empfehlung der Verabreichung von Lokalanästhetikum während schmerzhaften zahnärztlichen Eingriffen bei ITN-Sanierungen bekannt? Gibt es irgendeine Regelung im BEMA oder eine rechtliche Norm, die Lokalanästhesie während ITN ausschließt? |

Antwort: Aus humanmedizinischer Sicht ist eine Anästhesiewirkung bei Vollnarkose (ITN) nicht erforderlich. D. h., grundsätzlich können zahnärztliche Eingriffe ohne zusätzliche Infiltrationsanästhesie oder Leitungsanästhesie durchgeführt werden. Gleichwohl kann es aus medizinischen Gründen indiziert sein, zusätzlich zu anästhesieren:

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: AAZ 6/2024, S. 15 · ID: 49884581

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte