Vergütungsrecht
BEMA-Nr. 38 (N) ist bei Dentitio difficilis auch ohne vorherigen chirurgischen Eingriff abrechenbar!
Bei einer Dentitio difficilis ist die BEMA-Nr. 38 (N) für das Einbringen einer Tamponade oder Drainage auch dann berechnungsfähig, wenn der Maßnahme kein chirurgischer Eingriff vorausging. Das Sozialgericht (SG) Potsdam hat die ...