Nov. 2024
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VergütungsrechtBEMA-Nr. 38 (N) ist bei Dentitio difficilis auch ohne vorherigen chirurgischen Eingriff abrechenbar!
Abo-Inhalt05.06.20241232 Min. LesedauerVon RA, FA für MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL. M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster
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Hinweis an Redaktion
| Bei einer Dentitio difficilis ist die BEMA-Nr. 38 (N) für das Einbringen einer Tamponade oder Drainage auch dann berechnungsfähig, wenn der Maßnahme kein chirurgischer Eingriff vorausging. Das Sozialgericht (SG) Potsdam hat die Leistungsbeschreibung nach deren Wortlaut ausgelegt (Urteil vom 06.12.2023, Az. S 1 KA 19/22). |
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AUSGABE: AAZ 11/2024, S. 3 · ID: 50040707
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